Aus Sicherheitsgründen müssen wir auf der Chisana einen Waffencheck durchführen. Rechtliche Grundlagen dafür sind das Waffengesetz (WaffG), die dazugehörige Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) der Bundesrepublik Deutschland sowie Brandschutzverordnungen und Hausordnung des Jugendhauses FränZ in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bitte beachtet: im Zweifelsfalle haben immer die Organisatoren das letzte Wort. Die getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Zuwiderhandlungen können dann ein Hausverbot zur Folge haben.
Wer sich weigert, eine Waffenimitation prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben. Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Waffe erwischt wird, erhält sofortiges Hausverbot. Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar. Die Con Organisation hat das letzte Wort und schätzt die Zulassung bestimmter Waffenmodelle oder auch von Kostümen je nach Besucheraufkommen der jeweiligen Situation entsprechend ein. Die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Erlaubte Waffen Sie dürfen während der gesamten Veranstaltung getragen werden. Sie sollten dabei nicht länger als 120 cm sein. Sollten sie doch größer sein entscheidet der Waffencheck vor Ort. Erlaubte Waffen sind z. B.: Kleidungsaccessoires Beanstandete Waffen Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und dürfen nicht auf der CHISANA getragen werden. Beanstandete Waffen dürfen nur für den Auftritt des Cosplaywettbewerbes getragen werden, müssen aber sofort nach diesem wieder abgegeben werden. Man erhält sie auf der Bühne vor seinem Auftritt. Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.: Verbotene Waffen Verbotene Waffen dürfen nicht auf die CHISANA gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, wird am Eingang abgewiesen, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot, einschließlich Anzeige bei der Polizei. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Person im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist. Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.: